Von: Karl
In Deutschland wäre so eine Aktion ebenfalls verboten, aber nach § 167 mit bis zu 3 Jahren Haft. Mit Blasphemie hat das nichts zu tun.
View ArticleVon: Sven
War ja klar, dass auch hier gleich so ein guter Untertan auftaucht und mit pseudojuristischem Halbwissen zu glänzen versucht m(
View ArticleVon: MartinM
Zur Info: die Störung der Religionsausübung im Sinne <a href="http://bundesrecht.juris.de/stgb/__167.html" target="_blank" rel="nofollow">§ 167 StGB</a> hat tatsächlich nichts mit...
View ArticleVon: Karl
Die Aktion würde auch in Deutschland zu einer Verurteilung nach §167 führen, wobei die Strafe da wohl auf eine Geldstrafe oder allenfalls eine Bewährungsstrafe hinauslaufen würde (vor allem würde in D...
View ArticleVon: Sven
Und du wirst sehen, dass dieser § da wie dort am Ende nicht angewandt werden wird. Übrigens: schon mal an eine Übersiedlung nach Russland gedacht? Leute mit deiner Blockwartmentalität sind dort wohl...
View ArticleVon: Karl
Sven, zuerst behaupten sie, ich hätte lediglich pseudojuristisches Halbwissen, obwohl sie mich nicht kennen, dann unterstellen sie mir eine Blockwartmentalität, obwohl ich nicht mal ansatzweise meine...
View ArticleVon: MartinM
Zur Info, bei RA Stadler: <a href="http://www.internet-law.de/2012/08/waren-die-mitglieder-von-pussy-riot-auch-in-deutschland-hinter-gittern-gelandet.html" target="_blank" rel="nofollow">Wären...
View ArticleVon: Blasphemiegesetze - Asatru zum selber Denken - die Nornirs Ætt
[…] Ich fürchte, dass Bielefeldt unter Theologen eine Minderheit – oder bestenfalls eine “schweigende Mehrheit” – gegenüber den lautstarken Anhängern strenger “Blasphemiegesetze” vertritt. Harte...
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